Gartenservice I Gartenbau & Gartenpflege
für Privatkunden in Brandenburg an der Havel, Potsdam & Umgebung
TREFFPUNKT GARTENIDYLL
Lieblicher Rosenduft liegt in der Luft, Bienen summen im Lavendel und der Kirschbaum trägt leuchtend rote Früchte: Gärten sind Quellen der Ruhe und Entspannung. Viele Menschen finden dort einen Ausgleich zum hektischen Arbeitsalltag. Doch die Pflege eines Gartens ist sehr zeitintensiv. Holen Sie sich Unterstützung! TrendHaus gestaltet Gärten nach individuellen Vorstellungen und erfüllt so Ihre kleinen und großen Gartenträume.
Garten- und Pflanzenpflege
TrendHaus pflegt Ihren Garten fachmännisch. Mit fundierten Pflanzenkenntnissen und einer großen Portion Verbundenheit zur Natur sorgen wir dafür, dass Ihre Stauden und Bäume gesund, so wie der Rasen grün, bleiben. Gartenbau-Experten kümmern sich verantwortungsbewusst um Ihren Nutzgarten.
Gartenreinigung
Besonders im Frühling und Herbst gibt es Viel für Sie im Garten zu tun: Gartenmöbel, Markisen, Sonnenschirme und Dachrinnen sollten gereinigt werden. Um Verschleiß zu verhindern und die Lebensdauer von Gartengeräten zu verlängern, sollten Gartengeräte regelmäßig gewartet werden. Das sind Aufgaben, die wir gerne für Sie erledigen!
Wussten Sie, dass Sie unsere Dienstleistungen rund ums Haus und den Garten von der Steuer absetzen können? Wie das geht? Zwei Bedingungen sind dafür entscheidend: Ihre Wohnung bzw. Haus ist kein Neubau und Sie müssen selbst darin wohnen.
Dach- und Fassadenarbeiten, Modernisierungen (Bad, Küche, etc.), Arbeiten an Fenstern und Türen, Wartungsarbeiten, wie auch die Gartengestaltung, z. B. Rollrasen verlegen oder Pflasterarbeiten, sowie Pflanz- und Erdarbeiten können Sie als Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Hierfür können Sie sich 20 Prozent der Lohnkosten, jedoch max. 1.200 jährlich, steuerlich anrechnen lassen.
Die Wohnungs- bzw. Hausreinigung zählt ebenso zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, wie das Fensterputzen, die Reinigung von Treppenhäusern, die Gartenpflege (z. B. den Rasen mähen, die Hecke schneiden, usw.) oder Umzüge. Diese Dienstleistungen lassen sich zu 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch bis 4.000 Euro, jährlich absetzen.